Strafverteidiger in München, Germering und Fürstenfeldbruck

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Rechtsanwalt im Strafrecht, Strafverteidigung in München

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Rechtsanwältin und Master of Medizine, Ethics and Law Zelinskij:

Tannenfleckstraße 33a

82194 Gröbenzell

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Tel.: 081422919700

Fax: 081422919701

Zusatzqualifikation im Medizinrecht /Arzthaftungsrecht an der Martin-Luther-Universität Halle

rechtsanwalt münchen
germering



Hier können Sie - kostenlos, unverbindlich und anonym- mit uns Kontakt aufnehmen und Ihre Frage stellen. Auf diesem Wege können wir Ihnen einen Kostenvoranschlag unterbreiten.
Wir können Sie gerne unter der Telefonnummer 09001-0815-01 sofort telefonisch, allerdings kostenpflichtig auf dem Gebiet des Strafrechts beraten. Das Beratungsgespräch kostet aus einem Festnetz 2,99 /Min.,(andere Preise aus Mobilfunknetzen möglich).

Wir bieten an:

Einseitige Interessenvertretung

Der Verteidiger ist dazu berufen, einseitig die Interessen seines Mandanten wahrzunehmen und stellt das Gegengewicht zu den Strafverfolgungsbehörden dar. Er soll die Rechtsunkenntnis des Beschuldigten ausgleichen und ihm beratend zur Seite stehen. Er hat ihm zur Wahrung und Durchsetzung seiner Rechte zu verhelfen und dafür Sorge zu tragen, dass das materielle und prozessuale Recht eingehalten wird.

Strikte Neutralität

Zwar ist auch die Staatsanwaltschaft grundsätzlich verpflichtet, von Amts wegen auch den Beschuldigten entlastende Umstände zu ermitteln (§ 160 Abs. 2 StPO). Die Vorstellung der Staatsanwaltschaft als objektive Behörde ist jedoch mit ihrer Funktion als Verfolgungsorgan nur schwer zu vereinbaren.

Bestmögliche Verteidigung

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Strafverteidiger dazu verpflichtet, seinen Mandanten “bestmöglich” zu verteidigen, d.h. das optimale Ergebnis für ihn zu erkämpfen. Er muss dafür Sorge tragen, dass:

  • die prozessualen und materiellen Normen eingehalten werden und
  • jedweder vermeidbarer Schaden vom Mandanten abgewenden wird und
  • das günstigste Ergebnis  erzielt wird.
Keine eigennützige Motive
wie
  • eine schnelle Verfahrenserledigung ohne großen Arbeitsaufwand oder
  • die Vermeidung von Konflikten mit der Justiz (Staatsanwaltschaft, Gerichte)
Selbst dann, wenn der Mandant schwere Schuld auf sich geladen hat, beschränken wir uns nicht darauf, an einem “gerechten” Urteil mitzuwirken.
 
Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 16. Januar 2011 um 19:36 Uhr