Blutalkoholkonzentration (BAK) berechnen hier
Im Verkehrszentralregister sind zum 1. Januar 2009 8,865 Millionen Personen registriert. Davon wegen:
- Alkoholverstöße im Jahr 2008 191.000
- Drogenverstöße im Jahr 2008 31.000
Welche Folgen erwarten Sie wegen Trunkenheitsfahrt
Alkoholgehalt im Blut bis 0,5 Promille für Fahranfänger oder Fahranfängerinnen
- in der Probezeit nach § 2a Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- vor Vollendung des 21. Lebensjahres
• Geldbuße, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen (§ 24c Abs. 1 StVG) 2 Punkte, 250 Euro Geldbuße Alkoholgehalt im Blut ab 0,3 (bis unter 0,5) Promille:
• nicht strafbar, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen
• strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister;
- Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre) o Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
• strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister;
- Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
Alkoholgehalt im Blut ab 0,5 Promille auch für Fahranfänger oder Fahranfängerinnen - in der Probezeit nach § 2a StVG - vor Vollendung des 21. Lebensjahres:
• Geldbuße und Fahrverbot, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen (§ 24a Abs. 1 StVG) 1. Erstverstoß: 4 Punkte, 500 Euro Geldbuße, 1 Monat Fahrverbot 2. Zweitverstoß: 4 Punkte, 1.000 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot 3. Weiterer Verstoß: 4 Punkte, 1.500 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot
• strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister;
- Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
• strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister;
- Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer),
- Schadenersatz, Schmerzensgeld und eventuell Rente an Unfallopfer
Alkoholgehalt im Blut ab 1,1 Promille:
• strafbar, wenn keine oder Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister;
- Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
• strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister;
- Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
- Schadenersatz;
- Schmerzensgeld und eventuell Rente an Unfallopfer
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