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Alkohol im Straßenverkehr

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Blutalkoholkonzentration (BAK) berechnen hier

Im Verkehrszentralregister sind  zum  1. Januar 2009  8,865 Millionen Personen registriert. Davon wegen:

  • Alkoholverstöße im Jahr 2008 191.000
  • Drogenverstöße im Jahr 2008 31.000

Welche Folgen erwarten Sie wegen Trunkenheitsfahrt

Alkoholgehalt im Blut bis 0,5 Promille für Fahranfänger oder Fahranfängerinnen

- in der Probezeit nach § 2a Straßenverkehrsgesetz (StVG)

- vor Vollendung des 21. Lebensjahres

• Geldbuße, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen (§ 24c Abs. 1 StVG) 2 Punkte, 250 Euro Geldbuße Alkoholgehalt im Blut ab 0,3 (bis unter 0,5) Promille:

• nicht strafbar, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen

• strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:

  • 7 Punkte im Verkehrszentralregister;
  • Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre) o Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

• strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:

  • 7 Punkte im Verkehrszentralregister;
  • Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
  • Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)


Alkoholgehalt im Blut ab 0,5 Promille auch für Fahranfänger oder Fahranfängerinnen - in der Probezeit nach § 2a StVG - vor Vollendung des 21. Lebensjahres:

• Geldbuße und Fahrverbot, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen (§ 24a Abs. 1 StVG) 1. Erstverstoß: 4 Punkte, 500 Euro Geldbuße, 1 Monat Fahrverbot 2. Zweitverstoß: 4 Punkte, 1.000 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot 3. Weiterer Verstoß: 4 Punkte, 1.500 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot

• strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:

  • 7 Punkte im Verkehrszentralregister;
  • Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
  • Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

• strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:

  • 7 Punkte im Verkehrszentralregister;
  • Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
  • Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer),
  • Schadenersatz, Schmerzensgeld und eventuell Rente an Unfallopfer


Alkoholgehalt im Blut ab 1,1 Promille:

• strafbar, wenn keine oder Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:

  • 7 Punkte im Verkehrszentralregister;
  • Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
  • Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

• strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:

  • 7 Punkte im Verkehrszentralregister;
  • Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
  • Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
  • Schadenersatz;
  • Schmerzensgeld und eventuell Rente an Unfallopfer